Seit April 2024 wird in der Schweiz das sogenannte 24-Stunden-Verfahren angewendet, um Asylgesuche bestimmter Herkunftsstaaten deutlich schneller zu bearbeiten. Betroffen sind derzeit vor allem Personen aus Algerien, Marokko, Tunesien und Libyen.
Ziel und Wirkung des Verfahrens
Ziel des Verfahrens ist die Entlastung des Asylsystems und eine schnellere Bearbeitung von Gesuchen mit sehr geringer Anerkennungsquote. Die neuen Abläufe haben tatsächlich zu einer starken Verkürzung der Verfahrensdauer geführt. Viele Verfahren werden heute innerhalb weniger Wochen abgeschlossen.
Gleichzeitig zeigt die Analyse jedoch, dass der gewünschte Abschreckungseffekt weitgehend ausgeblieben ist. Die Zahl der Asylgesuche aus den betroffenen Staaten ist nicht deutlich gesunken.
Kritik an der starken Beschleunigung
Besonders kritisch wird die starke Beschleunigung im Hinblick auf die Verfahrensrechte beurteilt. Asylsuchende haben oft nur sehr wenig Zeit, sich mit ihrer Rechtsvertretung vorzubereiten, ihre Fluchtgründe glaubhaft darzulegen oder wichtige Beweismittel zu beschaffen.
Anhörungen finden teilweise bereits ein bis zwei Tage nach Einreichung des Asylgesuchs statt. Die Praxis zeigt zudem, dass die Beschaffung von Beweisen unter diesen Bedingungen kaum möglich ist.
Beweismittel und rechtliches Gehör
Problematisch erscheint insbesondere die Erwartung der Behörden, dass Betroffene bereits vor der Einreichung ihres Gesuchs Beweismittel organisieren sollen. Dies kann dazu führen, dass relevante Schutzgründe nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Vulnerable Personen
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft den Umgang mit besonders verletzlichen Personen. Obwohl vulnerable Menschen eigentlich nicht im Schnellverfahren behandelt werden sollten, fehlt bislang ein systematisches Verfahren zu ihrer Erkennung.
Gerade traumatisierte Personen oder Opfer schwerer Gewalt könnten ihre Situation innerhalb der kurzen Fristen oft nicht offenlegen. Dadurch besteht das Risiko, dass schutzbedürftige Menschen im 24-Stunden-Verfahren bleiben, obwohl sie besonderen Schutz benötigen.
Mitwirkungspflichten und Abschreibungen
Kritisch beurteilt wird ausserdem, dass Asylgesuche teilweise bereits wegen kleiner Verstösse gegen Mitwirkungspflichten abgeschrieben werden, etwa wenn jemand eine Anhörung verpasst.
In solchen Fällen erfolgt oft keine echte materielle Prüfung des Gesuchs, was Fragen zur Fairness und Verhältnismässigkeit des Verfahrens aufwirft.
Fazit
Abschliessend wird gefordert, klarere und objektive Kriterien für die Anwendung des 24-Stunden-Verfahrens einzuführen sowie ein standardisiertes Verfahren zur frühzeitigen Erkennung vulnerabler Personen zu schaffen.
Effizienz darf nicht auf Kosten eines fairen und rechtsstaatlichen Asylverfahrens erreicht werden.