Ausweis B – Aufenthaltsbewilligung
Der Ausweis B ist eine befristete Aufenthaltsbewilligung für Personen, die längerfristig in der Schweiz leben.
Er wird unter anderem erteilt an:
- Arbeitnehmer:innen
- Studierende
- Personen im Familiennachzug
- anerkannte Flüchtlinge
- gewisse EU-/EFTA-Staatsangehörige
- Personen mit Härtefallregelung
Eine Härtefallbewilligung wird Personen erteilt, die sich in einer besonders schwierigen Situation befinden und trotz fehlendem regulärem Aufenthaltsrecht in der Schweiz bleiben dürfen.
Dabei spielen Faktoren wie Integration, Aufenthaltsdauer oder familiäre Situation eine wichtige Rolle.
Die Bewilligung muss regelmässig verlängert werden.
Ausweis C – Niederlassungsbewilligung
Der Ausweis C ist eine unbefristete Niederlassungsbewilligung und bietet mehr Sicherheit als der Ausweis B.
Er wird in der Regel nach mehreren Jahren ordnungsgemässen Aufenthalts erteilt, meistens nach:
- 10 Jahren Aufenthalt
- oder bereits nach 5 Jahren für gewisse Nationalitäten
Personen mit Ausweis C haben einen stabileren Aufenthaltsstatus und weniger Einschränkungen.
Ausweis L – Kurzaufenthaltsbewilligung
Der Ausweis L gilt für kurzfristige Aufenthalte von weniger als einem Jahr.
Er wird oft erteilt für:
- temporäre Arbeitsverträge
- Praktika
- saisonale Tätigkeiten
- kurze Ausbildungsaufenthalte
Die Bewilligung ist zeitlich begrenzt.
Ausweis G – Grenzgängerbewilligung
Der Ausweis G ist für Personen gedacht, die im Ausland wohnen, aber in der Schweiz arbeiten.
Grenzgänger:innen müssen regelmässig an ihren Wohnort im Ausland zurückkehren.
Ausweis N – Asylsuchende
Der Ausweis N wird Personen erteilt, die in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben und auf den Entscheid warten.
Mit diesem Ausweis ist der Aufenthalt während des Asylverfahrens erlaubt.
Die Rechte sind jedoch eingeschränkt, insbesondere beim Reisen oder beim Zugang zum Arbeitsmarkt.
Ausweis F – Vorläufige Aufnahme
Der Ausweis F wird Personen erteilt, deren Wegweisung zwar beschlossen wurde, deren Rückkehr aber momentan nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar ist.
Es gibt:
- vorläufig aufgenommene Flüchtlinge
- vorläufig aufgenommene Ausländer:innen
Der Ausweis F gilt rechtlich nicht als reguläre Aufenthaltsbewilligung, obwohl viele Betroffene jahrelang damit in der Schweiz leben.
Ausweis S – Schutzstatus S
Der Schutzstatus S wurde für Personen geschaffen, die vor Krieg oder Gewalt fliehen und schnell Schutz benötigen.
Bekannt wurde er vor allem durch den Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine.
Personen mit Status S müssen kein normales Asylverfahren durchlaufen und erhalten rasch ein Aufenthaltsrecht sowie Zugang zu Arbeit, Schule und medizinischer Versorgung.
Sans-Papiers
Sans-Papiers sind Personen ohne gültige Aufenthaltsbewilligung.
Sie leben trotz fehlendem legalem Status in der Schweiz – oft seit vielen Jahren – und arbeiten häufig in Bereichen wie Haushalt, Reinigung oder Gastronomie.
Trotz fehlender Bewilligung haben auch sie gewisse Grundrechte.